EC-Karte sperren Das musst Du machen, wenn Deine Bankkarte weg ist

Josefine Lietzau
Finanztip-Expertin für Bank und Kredit

Das Wichtigste in Kürze

  • Wenn Du eine Girocard oder Kredit­karte verlierst oder sie gestohlen wird, musst Du sie zeitnah sperren.
  • Bis die Karte gesperrt ist, haftest Du bis höchstens 50 Euro. Ausnahmen gelten, falls Du grob fahrlässig warst.
  • Für das Sperren bezahlst Du keine Gebühren.

So gehst Du vor

  • Um eine verlorene oder gestohlene Karte zu sperren, rufst Du entweder beim Sperr-Notruf 116 116, bei Deiner Bank oder beim Kredit­karten-Unternehmen an.
  • Einen Diebstahl solltest Du auch der Polizei melden und die Girocard dort über das Kuno-System sperren lassen.
  • Kontrolliere Deine Kontoauszüge regelmäßig.

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In der Brieftasche der meisten Menschen sammeln sich im Laufe der Zeit so einige Karten an: Girocard (früher: EC-Karte), Kredit­karte, Clubkarten für Einzelhändler und etliche mehr. Da fällt es oft nicht sofort auf, dass eine Karte fehlt. Dabei ist genau das wichtig, um zu verhindern, dass Unbefugte die Karte nutzen.

Wie sperrst Du Deine Bankkarte?

Falls eine Deiner Bankkarten gestohlen wird oder verloren geht, solltest Du Dich so schnell wie möglich an Deine Bank wenden und die Karte sperren lassen. Das klappt bei der Girocard (früher: EC-Karte) und der Kredit­karte in vielen Fällen auf dieselbe Weise.

EC-Karte sperren

Um Deine Girocard sperren zu lassen, musst Du entweder beim Sperr-Notruf anrufen oder bei Deiner Bank. In Deutschland erreichst Du den Notruf unter 116 116, im Ausland musst Du die Landesvorwahl für Deutschland an den Anfang der Nummer setzen.

Über den Notruf wirst Du an den Herausgeber der Karte vermittelt und kannst so die Girocard sperren. Es kann aber sein, dass Deine Bank nicht am Service teilnimmt und Du direkt bei Deinem Anbieter anrufen musst. Eine andere Option ist die Hotline 0180 5 021 021. Halte für das Sperren den Namen Deiner Bank und Deine Kontonummer bereit.

Melde den Verlust Deiner Girocard zudem bei der Polizei, auch wenn Du nicht von einem Diebstahl ausgehst. Denn die Polizei kann die Karte noch über ein weiteres System sperren: Kuno, kurz für „Kriminalitätsbekämpfung im unbaren Zahlungsverkehr unter Nutzung nichtpolizeilicher Organisationsstrukturen“.

Die Polizei meldet dem Einzelhandel über Kuno, dass die Karte abhandengekommen ist. So können zum Beispiel Diebe die Karte nicht mehr in den an das System angeschlossenen Läden nutzen, um über das Lastschriftverfahren zu zahlen, also mit Unterschrift.

Kredit­karte sperren

Beim Sperren der Kredit­karte musst Du die Kartennummer parat haben. Du kannst entweder den Notruf 116 116 oder die kartenhausgebende Bank anrufen. Eine Liste der Banken, die beim Notruf mitmachen, findest Du auf der Website des Sperr-Notrufs.

Mastercard und Visa können die Karten nicht sperren, nennen aber Telefonnummern, über die die Kartenunternehmen Dir helfen, falls die Karte weg ist. Etwas anders funktioniert es bei American Express und Diners Club, da diese Kredit­karten-Unternehmen die Karten selbst herausgeben. Sie haben eigene Notruf-Nummern. Deine American Express-Kreditkarte kannst Du unter den Nummern 069/97 97 10 00 und 069/97 97 20 00 und Deine Diners Club-Karte unter 069/900 150 135 sperren.

Bei einigen Banken kannst Du die Kredit­karte auch über die App sperren, teilweise aber nur temporär. Die endgültige Sperrung musst Du über die Bank erledigen. Lass Dir damit nicht Zeit, nur weil die Karte laut der App gesperrt ist.

Kosten für das Sperren der Karten

Deine Bank darf kein Geld verlangen, falls Du Deine Karte sperren lässt. Die Bank erfüllt in diesem Fall nämlich nur eine sogenannte Nebenpflicht (§ 675f Abs. 4 Satz 2 BGB). Für die neue Karte kann die Bank allerdings eine Gebühr verlangen, die darf aber nicht höher sein als die Kosten, die der Bank entstehen (§ 675l BGB).

Wer haftet, wenn Fremde die Karte nutzen?

Falls Unbefugte Deine Kredit­karte oder Girocard benutzen, um zu bezahlen oder Geld abzuheben, haftest Du bis zum Sperren mit höchstens 50 Euro. Danach übernimmt die Bank die entstehenden Kosten. Bei den Kredit­karten-Unternehmen Mastercard und Visa gilt zudem eine sogenannte Zero Liability Policy. Das heißt, Kunden haften überhaupt nicht, falls ihre Karte für unautorisierte Zahlungen oder zum Abheben genutzt wird.

Bezahlst Du kontaktlos, also über Near Field Communication (NFC), gilt ebenso die Zero Liability Policy von Mastercard und Visa. Bei Girocards haftet beim kontaktlosen Bezahlen ohne Pin oft die kartenausgebende Bank.

Die gesetzlichen Regeln und Geschäftsbedingungen schützen Dich aber nur, wenn Du nicht leichtsinnig mit der Karte oder den Daten umgegangen bist. Sollte dies jedoch der Fall sein, werfen Dir die Banken in einigen Fällen grobe Fahrlässigkeit vor. Du haftest dann womöglich für den gesamten Schaden.

Was genau unter grob fahrlässig fällt, ist immer wieder Streitpunkt vor Gerichten. So urteilten zum Beispiel das Oberlandesgericht Düsseldorf und das Landgericht Berlin, dass es grob fahrlässig ist, die Girocard im verschlossenen Handschuhfach des Autos liegenzulassen (26. Oktober 2007, Az. I-16 U 160/04 und 22. Juni 2010, Az. 10 S 10/09). Das gilt auch, wenn die Kredit­karte im Hotelzimmer gelassen wird (AG Offenbach, 30. Oktober 2017, Az. 36 C 77/07).

Schwierig wird es auch, wenn Du die Karte verlierst oder jemand sie stiehlt und kurz danach zum Abheben oder Bezahlen mit Pin nutzt. Viele Banken vertreten den Standpunkt, dass die Pin sicher ist. Das heißt aus Sicht der Banken: Der Karteninhaber muss die Pin zusammen mit der Karte aufbewahrt haben, sonst hätte niemand anders die Karte nutzen können. Und genau das dürfen Bankkunden auf keinen Fall tun. Die Gerichte stimmen dieser Einschätzung der Banken oft zu und urteilen aufgrund dieses sogenannten Anscheinbeweises zugunsten der Banken (OLG Frankfurt am Main, 30.September 2021, Az. 6 U 68/20).

Auch wenn Du die Karte nicht schnell genug sperrst, wird das Gericht womöglich gegen Dich urteilen. Das du Deine Kontonummer nicht zur Hand hattest, lassen die Gericht dabei nicht gelten (AG Frankfurt am Main, 31. August 2021, Az. 32 C 6169/20). Ruf also sofort bei Deiner Bank an, wenn Du merkst, dass die Karte weg ist. So hast Du den ersten Schritt getan.

Kontrolliere regelmäßig die Kartenumsätze anhand Deiner Kontoauszüge. Das gilt auch, falls die Karte verloren ging und Du sie bereits gesperrt hast. Womöglich bemerkst Du nur beim Blick auf die Kon­to­be­we­gung­en, dass jemand anders die Karte oder eine Kartendublette nutzt oder das Sperren nicht geklappt hat. Zum Beispiel, weil Du vergessen hast, die Girocard auch über Kuno sperren zu lassen. Wenn die Bank Dir anbietet, Dir Push-Nachrichten zu Umsätzen zu schicken, schalte diese Option an. So bekommst Du es direkt mit, wenn Deine Karte genutzt wirst und Du es nicht bist.

Emp­feh­lungen aus dem Ratgeber Rechts­schutz­ver­si­che­rung

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