Pressemitteilung Weltgesundheitstag: Das sind die wichtigsten Zu­satz­ver­si­che­rung­en

Berlin, 05.04.2024 – Kran­ken­zu­satz­ver­si­che­rungen können im Zweifel mehrere tausende Euro sparen. Das zeigt eine Analyse des Geldratgebers Finanztip. Zum Weltgesundheitstag empfiehlt Finanztip, seine Kran­ken­zu­satz­ver­si­che­rungen zu überprüfen, denn einige sind notwendig, andere können sich Verbraucher sparen.

Gesundheitskosten können zur finanziellen Belastung werden

Weil die gesetzlichen Kran­ken­kas­sen manche Kosten nicht übernehmen, gilt es laut Finanztip genau hinzuschauen. Denn im Gegenzug müssen nicht alle privaten Ausgaben für die Gesundheit mit einer Zusatzversicherung abgedeckt werden. Andere sind hingegen sinnvoll. Wer zum Beispiel aufgrund von Krankheit einen Ambulanzflug mit dem ADAC von den kanarischen Inseln benötigt, muss rund 45.000 Euro aufbringen. „Eine Aus­lands­kran­ken­ver­si­che­rung, die solche Kosten übernimmt, gibt es dagegen für zehn bis zwanzig Euro im Jahr”, erklärt Barbara Weber, Kran­ken­ver­si­che­rungsexpertin bei Finanztip.

Zu den bedingt sinnvollen Zu­satz­ver­si­che­rung­en gehört die Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung: Ein Implantat beim Zahnarzt kostet nach Analysen von Finanztip oft mehrere tausend Euro.  Für einen fehlenden Zahn zahlen die gesetzlichen Kran­ken­kas­sen dagegen nur einen Festzuschuss von höchstens 634 Euro. „Das sind erhebliche Mehrkosten, die der Versicherte selbst aufbringen muss“, warnt Weber. Dennoch ist die Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung mit etwa 20 bis 40 Euro im Monat im Vergleich zu den Kosten relativ teuer „Sie lohnt sich nur, wenn Versicherte Wert auf hochpreisigen Zahnersatz wie Implantate und Keramikkronen legen“, sagt Weber.

Krankentagegeld nicht mit Krankenhaus-Tagegeld verwechseln

Nicht notwendig ist dagegen die Krankenhaus-Tagegeldversicherung. Diese zahlt pro Krankenhaustag einen bestimmten Geldbetrag, mit dem Verbraucher die gesetzliche Zuzahlung im Krankenhaus begleichen können. Dafür müssen Patienten müssen pro Krankenhaustag zehn Euro, höchstens 280 Euro im Jahr zahlen. „Das ist kein Betrag, den man versichern muss, sondern selbst ansparen sollte”, erklärt Weber. 

Ein finanzieller Engpass könne vielmehr bei längerer Krankheit durch Gehaltseinbußen entstehen. Denn das Krankengeld ist auf 90 Prozent des Nettogehalts und maximal 3.622,50 Euro brutto im Monat beschränkt. Insbesondere Höherverdienende müssen daher mit einer großen Gehaltslücke rechnen. Gesetzlich versicherte Selbstständige bekommen nur dann Krankengeld, wenn sie eine zusätzliche Wahlerklärung bei ihrer Kran­ken­kas­se abschließen.
 
„Sinnvoll kann daher auch der Abschluss einer Kran­ken­ta­ge­geld­ver­si­che­rung sein”, sagt Weber. Dazu sollten Verbraucher erst einmal ihren Anspruch auf Krankengeld prüfen. Krankengeld gibt es, wenn eine Arbeitsunfähigkeit länger als sechs Wochen besteht. Die Lücke zum eigentlichen Nettogehalt können Versicherte dann mit einer Kran­ken­ta­ge­geld­ver­si­che­rung absichern. Ein Tagegeld von 25 Euro bekommen Verbraucher laut Finanztip schon ab zehn Euro im Monat.

Kran­ken­kas­sen zahlen nur das Mindeste

Geht es um den einfacheren Zugang zur Spitzenmedizin, ist eine Krank­en­haus­zu­satz­ver­si­che­rung sinnvoll. Mit ihr können Versicherte sich beim Spezialisten ihrer Wahl behandeln lassen. Die Wahl des Einzelzimmers in der Krank­en­haus­zu­satz­ver­si­che­rung muss hingegen nicht sein, das macht die Ver­si­che­rung nur teurer. Gute Ver­si­che­rungen gibt es laut Finanztip je nach Alter für 40 bis 50 Euro im Monat.

„Sogenannte ambulante Ver­si­che­rungen sind wiederum nicht sinnvoll”, so Weber. Sie bieten Leistungen wie Zuschüsse zu alternativen Heilmethoden, Hörgeräten, Vorsorgeuntersuchungen oder Impfungen. Die Erstattungen sind meist auf einige hundert Euro im Jahr begrenzt.  Besser sei es, zu einer gesetzlichen Kran­ken­kas­se zu wechseln, die solche Zusatzleistungen übernimmt. Ein Kran­ken­kas­senwechsel ist laut der Expertin nach zwölf Monaten Mitgliedschaft oder nach einer Beitragserhöhung problemlos möglich.
 
Gesetzlich Versicherte bekommen immer nur den Mindeststandard beim Arzt bezahlt. Denn die Kran­ken­kas­sen zahlen nur solche Leistungen, die ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sind. Daher müssen Versicherte grundsätzlich alle Extra-Leistungen, die nicht unbedingt notwendig sind, selbst zahlen.